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Lageplan

Auf dem Grundstück Niederrheinstr. 231 wird ein zweigeschossiges Büro- und Ausstellungsgebäude / Hotel geplant.

Das geplante Gebäude ist ein Flachdachbau mit einer Höhe von 8,00 m und besteht aus zwei Einheiten, die evtl. miteinander verbunden werden können.

Unter dem gesamten Gebäudeensemble ist eine Tiefgarage mit 37 Stpl. vorgesehen. Bei der Tiefgarage handelt es sich um eine Mittelgarage (unter 1000 qm Nutzfläche). Die Zufahrt zur Tiefgarage befindet sich im rückwärtigen Bereich des Baugrundstücks und ist durch eine Rampe an der südlichen Grundstücksgrenze erreichbar.

Im Außenbereich sind 3 Besucherstellplätze vorgesehen.

Der Gebäudekörper zur Straße nimmt die Straßenrichtung auf und soll durch die im Wechsel angeordnete Glas-Metallfassade und den betonten Eingangsbereich als Blickfang im Straßenverlauf verstanden werden.

Der zweite Baukörper steht hinter dem vorderen Gebäudeteil und stellt durch den Abstand zu diesem in Verbindung mit den jeweiligen Eingangszonen und den oberirdischen Stellplätzen städtebaulich einen innenhofähnlichen Charakter dar. Die sich vor den jeweiligen Eingängen befindlichen Ruhezonen mit den Sitzmöglichkeiten laden zum Verweilen ein.

Die in beiden Obergeschossen geplanten Dachterrassen resultieren aus den einzuhaltenden Abstandflächen zu den Grundstücksgrenzen und zu den Gebäudeteilen selbst.

Das Gebäudeensemble erhält eine teilweise Umfahrung um das vordere Gebäude. An der südlichen Grundstücksgrenze entlang gelangt man über die Rampe zur Tiefgarage. Die Zufahrten sind mit Verbundsteinen vorgesehen. Die oberirdischen Stellplätze werden mit Rasengittersteinen ausgeführt.

Der übrige Außenbereich wird mit Bepflanzungen und Grünflächen versehen.

Die GRZ liegt bei 0,65.
Die GFZ liegt bei 1,00.
Die BGF liegt bei 1742 qm.
Der BRI (incl. Tiefgarage) liegt bei 9924 qm.

Das sich auf dem Grundstück befindliche und nicht mehr bewohnte Haus wird abgerissen. Die Abrissgenehmigung wird rechtzeitig beantragt werden

Die Form und Tiefe der neu zu errichtenden Gebäude wurden mit der Bauaufsichtsbehörde einvernehmlich abgestimmt. Das geplante Gebäudeensemble ist städtebaulich vertretbar und passt sich der von überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden bebauten Umgebung an.

Die Abstandsflächen liegen auf dem Grundstück und sind auf dem separaten Plan dargestellt und berechnet.

Gestaltung ©2009 TeamThing Solution